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SYLVESTERFEUERWERK

- Zünden Sie pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von Gebäuden und beachten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern von Reetdachhäusern.
- Werfen Sie pyrotechnische Gegenstände nicht auf Menschen und Tiere, in Fenster, Türen, Zwischenräume oder auf Dächer (insbesondere nicht auf mit Reet gedeckte Dächer).
- Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen.
- Entzünden Sie Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanweisungen sowie die Altervorschriften auf den Verpackungen und Feuerwerkskörpern der Hersteller.
- Lassen Sie Wunderkerzen von Ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen. Klären Sie Ihre Kinder über die Gefahren von Knallkörpern und Raketen auf und überwachen Sie die gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten (31. Dezember von 18:00 Uhr bis 01. Januar 01:00 Uhr).
- Lassen Sie Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, mindestens 5 Minuten liegen und entsorgen Sie diese anschließend in einem Wassereimer.